(1) Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres.
(2) Dem Bundesminister für Inneres unmittelbar unterstellt besorgen Landespolizeidirektionen, ihnen nachgeordnet Bezirksverwaltungsbehörden die Sicherheitsverwaltung in den Ländern.
(3) Der Bürgermeister ist Fundbehörde nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Inwieweit Organe der Gemeinde sonst als Sicherheitsbehörden einzuschreiten haben, bestimmen andere Bundesgesetze.
Rückverweise
SpG · Sparkassengesetz
Anl. 1
…1) Die Prüfungsstelle hat die ihr übertragenen Prüfungen (§ 24 Abs. 4 Sparkassengesetz – SpG) unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung durchzuführen. Sie kann sich hiebei auf Antrag des Mitglieds des Prüfungsverbandes gemäß § 24 Abs. 1 SpG…
§ 42 Inkrafttreten
…2 und 3, § 24 Abs. 1, 2 und 7, § 28 Abs. 2, § 29 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 30, §§ 32 bis 37, § 39 Abs. 2, § 41, § 42, § …
§ 3 Vereinssparkassen
…1) Vereinssparkassen sind die von Sparkassenvereinen (§ 4) gegründeten Sparkassen. (2) Die Gründungsmitglieder des Sparkassenvereins haben ein ausreichendes Gründungskapital (§ 2 Abs. 2) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Gründungskapital verbleibt…
BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 46 Abnahme von Karten
…Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Sicherheitsbehörden (§ 4 SPG) sind ermächtigt, Karten gemäß §§ 50 bis 52 AsylG 2005 jedermann abzunehmen, wenn 1. die Karten entzogen wurden (§ 53 Abs…
§ 29 Übermittlung personenbezogener Daten
…sowie 28 verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen folgenden Empfängern übermittelt werden, soweit diese sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen: 1. den Sicherheitsbehörden (§ 4 SPG), 2. den staatsanwaltschaftlichen Behörden, 3. den Zivil- und Strafgerichten und Justizanstalten, 4. den Verwaltungsgerichten der Länder und dem Bundesverwaltungsgericht, 5. dem Amt des Hochkommissärs der…
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 96 Übergangsbestimmungen
…Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2002 nach Maßgabe des § 19 des Verwaltungsakademiegesetzes, BGBl. Nr. 122/1975, erfolgen. (4) § 42a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2002 gilt nicht, wenn der Finder die verlorene…