Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2025:
| 1. bei einer Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden | € 108,81; |
| 2. bei einer Beschäftigung über 20 Wochenstunden | € 217,62. |
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