Die in der Übersichtliste (Anlage 1) angeführten Weinbaurieden (§ 3 Z 16 Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2020) werden in Detailplänen im Maßstab 1 : 1 000 bis 1 : 14 000 (Anlagen 2 bis 56) dargestellt.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/2026
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