Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt, sondern um einen Revisionsgrund iSd § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG, welcher nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiellrechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden kann (vgl. zu verschiedenen Materiengesetzen VwGH 4.7.2018, Ra 2018/10/0046; 7.9.2018, Ra 2018/07/0433; 19.4.2016, Ra 2016/01/0055; sowie VwGH 4.11.2015, Ra 2015/11/0078).
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