Das Prinzip der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer ist das erklärte Ziel der Mehrwertsteuer, das im Unionsrecht vor allem Ausdruck in den in Art. 2 der 1. EG-RL festgehaltenen Merkmalen der gemeinsamen Umsatzsteuer findet (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, Einf Tz 47). Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich dabei um einen bloßen Auslegungsgrundsatz und keine Regel des Primärrechts (vgl. EuGH 13.3.2014, C-204/13, Heinz Malburg, Rn. 43). Ein bestimmtes, aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht wird mit der Anführung eines Auslegungsgrundsatzes umsatzsteuerlicher Bestimmungen nicht zur Darstellung gebracht.