Ro 2016/18/0005 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Grundsätzlich kann zwar eine Abschiebung aufgrund der Gefahr eines Suizids eine Verletzung nach Art. 3 MRK begründen. Allerdings hindern psychische Probleme des Fremden bis hin zu diesbezüglichen Absichten eine Abschiebung nicht, sofern dabei Sorge getragen wird, den Fremden mit konkreten Maßnahmen zu betreuen (vgl. VwGH vom 26. Februar 2015, Ra 2014/22/0198, mwN).