18Ns53/25t—OLG Wien Entscheidung
03. Februar 2026
…Gerichts noch die Vermeidung reisebedingter Unkosten für den Angeklagten hinreichend wichtige Gründe im Sinne des § 39 Abs 1 StPO dar (RIS-Justiz RS0129146 [T1], RS0127777 [zuletzt **]; vgl auch Oberlandesgericht Wien **). Ein wichtiger, die Zweckmäßigkeit der Delegierung rechtfertigender Grund kann allenfalls darin gelegen sein, dass die Erledigung einer Strafsache aller Voraussicht…