Übersicht der Entscheidungen zu § 1447 ABGB
A) Zufälliger Untergang der Leistung
B) Zufällige Unmöglichkeit der Leistung
C) Selbstverschuldete Unmöglichkeit der Leistung
D) Vorübergehende Unmöglichkeit
E) Dauernde Unmöglichkeit
F) Rechtliche Unmöglichkeit
a) Allgemeines
b) Besatzungsmacht
G) Wirtschaftliche Unerschwinglichkeit
H) Fortfall der Geschäftsgrundlage, siehe § 910 ABGB
I) Rückgabe des Geleisteten, stellvertretendes Commodum
J) Einzelfälle
a) Bestandrecht
b) Dienstrecht
c) Diverses
K) Einwendung oder amtswegige Prüfung?
§ 1447 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1447 5) Untergang der Sache.
…5) Untergang der Sache. § 1447. Der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache hebt alle Verbindlichkeit, selbst die, den Werth derselben zu vergüten, auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle…
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