B2046/06—VfGH Entscheidung
25. Februar 2008
…hat. Wenn der Schuldner etwas 'zu vertreten hat', ist also immer Verschulden Voraussetzung (v[gl] zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht12 II 44; Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB §920 Rz 4). Die belangte Behörde, deren angefochtener Bescheid zu diesem Spruchbestandteil keine eigene Begründung e[nt]hält, übernimmt offensichtlich die Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, die…