JudikaturOGH

RS0020384 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 1980

Der Betrieb eines Gastgewerbes durch einen Pächter ohne Genehmigung der Gewerbebehörde ist zwar strafbar, doch ist der privatrechtliche Pachtvertrag dessen ungeachtet giltig. Wird die Genehmigung der Gewerbebehörde nicht erteilt, und der Betrieb durch den Pächter verboten, liegt nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung vor, die zur Auflösung des Vertrages nach § 1447 ABGB berechtigt.

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