G28/2022 ua—VfGH Entscheidung
01. März 2022
…dieser nicht ausreichend definiert gefasst ist, […] 7) §167 IO, in seiner Gesamtheit, da dieser nicht ausreichend definiert gefasst ist, […] und 8) §259 Abs4 IO, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, in seiner Gesamtheit, da dieser nicht ausreichend definiert gefasst ist, […]" aufheben. II. Rechtslage 1. §62a Abs1…