B705/91—VfGH Entscheidung
30. September 1991
…gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 5. Juni 1991, Z50.300-5/91, zu erheben, mit dem sein Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten (§236 BAO) im Instanzenzug abgewiesen worden war. Der Verfassungsgerichtshof schaffte den Vollstreckungsakt des Finanzamtes Innsbruck, Z St.Nr. 921/9882, und den einschlägigen Akt der Finanzlandesdirektion für…