JudikaturOGH

RS0039720 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 2022

Wenn auf Grund eines Zwischenfeststellungsantrages sachlich über den Bestand des Rechtes oder Rechtsverhältnisses erkannt wird, dann hat dies gemäß § 236 Abs 1 ZPO durch Urteil zu erfolgen.

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