Informationen zu § 218 StGB
Verweisungen:
Zum Begriff "unzüchtige" Handlung, siehe auch § 204 StGB.
§ 218 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
…§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung 1. an ihr oder 2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu…
§ 212 Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses
…einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen. (3) Wer eine sexuelle Belästigung nach § 218 Abs. 1a unter den Umständen des Abs. 1 oder 2 begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu…
Art. 3 Artikel 3
…Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union (Anm.: aus BGBl. I Nr. 45/2025, zu § 218 , BGBl. Nr. 60/1974) Art. 1 Z 3 dieses Bundesgesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung…
Art. 6 Artikel VI
…Übergangsbestimmung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 93/2007, zu den §§ 58, 64, 107a, 117, 118, 195, 196, 218, 287, 288, 289, 290, 292, 293, 295, 296, 299, 301 und 318 , BGBl. Nr. 60/1974) Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in…
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