Der Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern.
…de facto aber unterbliebene – Beweisaufnahme die abstrakte Möglichkeit zur Erweiterung des Sachverhaltsbilds in eine für die antragsstellende Partei in rechtlicher Hinsicht günstigere Richtung impliziert (RS0043049). 3. Demgegenüber normiert die Bestimmung des § 178 Abs 2 ZPO die Prozessförderungspflicht der Parteien. Die – alle Verfahrensbeteiligten treffende – Prozessförderungspflicht verpflichtet die Parteien…
…gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern. Der Rechtsmittelwerber ist zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels gehalten, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist (RS0043049 [T6]), was der Berufungswerberin hier nicht gelingt. Ihr Argument, das Erstgericht hätte ohne Verwertung dieser Urkunde zu keinen positiven Feststellungen über die Spielverluste des Klägers…
…Mangelhaftigkeit des Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RS0043049). Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt. Das Erstgericht begründete das Übergehen des beantragten Beweises damit, dass nach den Ausführungen des dem Verfahren beigezogenen orthopädischen Sachverständigen…
…war, eine erschöpfende und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern. Der Rechtsmittelwerber hat die abstrakte Eignung darzutun, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist (RS0043049 [T 6]). Er muss in seiner Verfahrensrüge nachvollziehbar ausführen, welche für ihn günstigen Verfahrensergebnisse zu erwarten gewesen wären, wenn der Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre…
…2 ZPO kann nur mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Mangel abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu verhindern (RS0043049). Stoffsammlungsmängel wie zB die unberechtigte Nichtzulassung bzw Nichtaufnahme von Beweisen sind nur dann wahrzunehmen, wenn sie wesentlich, also zumindest abstrakt geeignet wären, eine unrichtige Entscheidung…
…gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern. Der Rechtsmittelwerber ist zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels gehalten, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist (RS0043049 [T6]). 1.2. Die Verfahrensrüge ist nicht gesetzmäßig ausgeführt, weil die Rechtsmittelwerberin nicht darlegt, was sie im Fall einer ordnungsgemäßen Erörterung ihres Vorbringens vorgebracht hätte; nur…
…des Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RS0043049). Im gegenständlichen Fall kam es allerdings nicht mehr darauf an, ob die Klägerin entsprechende Zahlungen tätigte, da das Klagebegehren schon aufgrund des auch gegenüber dem…
…des Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RS0043049; RS0043027). Wie im Folgenden zu zeigen sein wird, ist dies aber nicht der Fall, weil die Unionskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols für den verfahrensrelevanten Zeitraum zu…
…die Prozessgesetze - kann dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Mangel abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Sache zu verhindern (RS0043049). 1.3 Wie in den Ausführungen zur Rechtsrüge aufzuzeigen ist, hat ein späterer Weiterverkauf des Fahrzeugs durch die Klägerin keine rechtlichen Auswirkungen auf das gegenständlich zu…
…dem Berufungsgericht unterlaufener Verfahrensverstoß bildet nur dann einen Verfahrensmangel, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027; RS0043049). Diese Behauptung hat der Rechtsmittelwerber aufzustellen (RIS Justiz RS0043027 [T1, T10]). Die Beklagte, die an der Zustelladresse ein Wettlokal betreibt, gab nicht bekannt, wer am…
…es immer darauf an, ob die Verwertung der Urkunde abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung herbeizuführen (4 Ob 138/06g; RIS Justiz RS0043027, RS0043049). Die Revisionsrekurswerberin behauptet aber weder, dass die Tatsacheninstanzen den Inhalt des Schreibens unrichtig wiedergegeben hätten (4 Ob 138/06g), noch, dass sie selbst…
…ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RIS Justiz RS0043049). Diese abstrakte Eignung des Verfahrensmangels hat der Rechtsmittelwerber darzutun, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist (RIS Justiz RS0043049 [T6]). Der Rechtsmittelwerber muss in…
…nach § 473a Abs 1 ZPO vorging; dieser ist jedoch nicht erheblich und nicht geeignet, eine unrichtige Entscheidung des Berufungsgerichtes herbeizuführen (vgl RIS-Justiz RS00430227, RS0043049), weil das Berufungsgericht ohnehin über die schon in der Berufungsbeantwortung erhobene Beweisrüge hätte entscheiden müssen. Der Verfahrensverstoß hat daher am Ergebnis nichts geändert. Es wurden…
…zutreffend ausgeführt, dass die Mängelrüge der Berufungswerberin nicht gesetzmäßig ausgeführt war, weil die Erheblichkeit des hier nicht offenkundigen Verfahrensmangels nicht dargetan wurde (vgl RIS Justiz RS0043049), sondern es hat die Mängelrüge auch inhaltlich behandelt. Mangels Geltendmachung einer erheblichen Rechtsfrage ist die außerordentliche Revision der Beklagten zurückzuweisen. Einer weiteren Begründung bedarf dieser…
…nur dann gegeben, wenn der behauptete Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RIS Justiz RS0043049; auch RS0043027). Der Rechtsmittelwerber hat die abstrakte Eignung darzutun, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist. Er muss in seiner Verfahrensrüge nachvollziehbar ausführen, welche…
…von der Klägerin im Zusammenhang mit der Lage des Vorplatzes geltend gemachten Verfahrensmängel sind daher nicht geeignet, eine unrichtige Entscheidung des Berufungsgerichts herbeizuführen (vgl RS0043027; RS0043049), hat dieses seiner rechtlichen Beurteilung doch ohnehin die von der Klägerin angestrebte Feststellung zugrunde gelegt. Die Klägerin zeigt mit ihren Verfahrensrügen daher keine erhebliche Rechtsfrage…
…Es steht somit bereits fest, dass es den vom Beklagten in der Berufung geltend gemachten Mängeln an der notwendigen abstrakten Nachteiligkeit mangelt (RIS-Justiz RS0043027; RS0043049), sodass diese nicht erheblich sind: Die mangelnde Äußerungsmöglichkeit zu den nach Schluss der mündlichen Streitverhandlung vorgelegten Urkunden ist unbeachtlich, weil die daraus abgeleiteten Feststellungen über…
…der Mangelhaftigkeit des Verfahrens ist dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RS0043049). Eines Nachweises, dass der Mangel in concreto eine unrichtige Entscheidung zur Folge hatte, bedarf es nicht (RS0043049 [T1]). Das Beweisthema muss in der Mängelrüge der…
…dann den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RS0043027; RS0043049), was vom Rechtsmittelwerber darzutun ist (RS0116273 [T1]; RS0043027 [T10]; RS0043049 [T6]). Diesen Anforderungen entspricht das Revisionsvorbringen, das „verwerfliche Verhalten“ der Beklagten bereits im…
…die keine Nichtigkeit begründen, wohl aber eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Rechtssache verhindern (1 Ob 61/18d ErwGr 4.; RIS Justiz RS0043049; RS0043027). Daher muss der Rechtsmittelwerber wohl nicht die konkrete Nachteiligkeit des Mangels für seinen Prozessstandpunkt nachweisen (RIS Justiz RS0043049 [T1]), wohl aber - wenn dies nicht…
…sofern die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist – die abstrakte Eignung des Verfahrensmangels, eine unrichtige Entscheidung des Berufungsgerichts herbeizuführen, dartun (RIS Justiz RS0043049, RS0116273). Die Revisionswerberin führt nicht aus, inwiefern sich die behauptete Verletzung der Manuduktionspflicht durch das Berufungsgericht in Bezug auf die Darstellung der Berufungsgründe ihrer Ansicht…
…verwirklichte, müsste dieser auch im kartellgerichtlichen Verfahren wesentlich, also geeignet sein, eine unrichtige Entscheidung des Kartellgerichts herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027 [T12]; vgl auch RIS Justiz RS0043049). Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor. Aus dem Protokoll über die Hausdurchsuchung geht nicht hervor, dass die Antragsgegnerin Widerspruch unter Berufung auf eine gesetzlich anerkannte…
…nicht berechtigt. Mit der Behauptung, ohne den Mangel wäre der fehlende adäquate Kausalzusammenhang der Tätigkeit des Klägers untermauert worden, wird die Erheblichkeit des Verfahrensmangels (vgl RS0043049) nicht dargetan. Auf die Ausführungen zu Pkt II.5 der Entscheidung wird verwiesen. [51] Über die Rechtsmittel war daher wie im Spruch ersichtlich zu…
…nur dann gegeben, wenn der behauptete Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RIS Justiz RS0043049; auch RS0043027). Der Rechtsmittelweber hat die abstrakte Eignung darzutun, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist. Er muss in seiner Verfahrensrüge nachvollziehbar ausführen, welche…
…wesentlicher und damit beachtlicher Verfahrensmangel liegt nur vor, wenn dieser abstrakt geeignet war, einem erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu verhindern (RIS Justiz RS0043049 ). Daher muss der Rechtsmittelwerber zwar nicht die konkrete Nachteiligkeit des Mangels für seinen Prozessstandpunkt nachweisen (RIS Justiz RS0043049 [T1]), wohl aber aufzeigen, dass der gerügte…
…Abs 1 ASGG) liegt nur dann vor, wenn dieser abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu verhindern (RIS Justiz RS0043049). Auch Stoffsammlungsmängel, zu denen unter anderem die behauptete unberechtigte Abweisung von Beweisanträgen zählt, müssen abstrakt geeignet sein, eine unrichtige Entscheidung zum Nachteil des Berufungswerbers herbeizuführen…
…zu einer anderen rechtlichen Beurteilung geführt hätte“, kommen sie den an sie gestellten Anforderungen zur Darstellung der Relevanz des behaupteten Verfahrensfehlers aber nicht nach (RS0043049 [T6]; RS0116273 [T1]). Dass „Streichungen“ erstinstanzlicher Feststellungen mit einer Beweisrüge nicht angestrebt werden können, sei der Vollständigkeit halber erwähnt (RS0041835 [T3]). Ob eine…
…relevanten Ergebnisse ohne den Mangel hätten erzielt werden können (6 Ob 184/20g mwN; RIS-Justiz RS0043039; RS0116273 [T1]; RS0043027 [T10, T13]; RS0043049 [T6]; Höllwerth aaO § 16 Rz 41). Es gilt das oben unter den ErwGr 2.2.4. und 2.3.1. Ausgeführte: Auch in diesem Punkt scheitert die…
…des Verfahrens ist nur dann gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RS0043049). 2.2 Einen solchen Verfahrensmangel erblickt die Beklagte zunächst darin, dass das Erstgericht ihrem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem Fachgebiet der Energiewirtschaft nicht nachgekommen…
…510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Der Verfahrensrüge fehlt es auch an der erforderlichen Darlegung der Relevanz des behaupteten Verfahrensfehlers (vgl RIS Justiz RS0043049 [T11]; RS0116273 [T1]). [2] In seiner Rechtsrüge geht der Revisionswerber nicht auf die maßgeblichen rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts ein. Allein dessen Begründung, dass eine (allfällige…
…Allerdings muss dieser Verfahrensmangel auch „relevant", das heißt abstrakt geeignet sein, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (vgl RIS-Justiz RS0043027 ebenso RS0043049 jeweils mwN). Davon kann im Ergebnis hier (bezogen auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge) - wie im Folgenden zu zeigen sein wird - jedoch nicht ausgegangen…
…Ausführungen des Erstgerichts geeignet gewesen wäre, zu einer für die Beklagten günstigeren Entscheidung zu führen. Ein relevanter Verfahrensmangel wird daher nicht dargetan (vgl RIS-Justiz RS0043049, insb [T4]; RS0043027). 2. Zur Beweisrüge 2.1. Der Rekurs wendet sich gegen folgende Tatsachenfeststellung: „Es konnte nicht festgestellt werden, dass die PET-Flakes aus…
…Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027; RS0043049). Zwar hat sich das Berufungsgericht mit der Verfahrens und Beweisrüge, die in weiten Teilen infolge angeblichen Fehlens rechtlich erheblicher Feststellungen eine Rechtsrüge ist (vgl E…
…“ ist nämlich nur gegeben, wenn der Verstoß gegen ein Verfahrensgesetz auch abstrakt geeignet war, eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RS0043049). Der Rechtsmittelwerber hat diese Eignung darzutun und vorzutragen, welches zusätzliche oder andere Vorbringen er erstattet hätte, wenn er durch die geplante Vorgangsweise nicht überrascht worden…
…Verfahrensmangel im Rechtssinn sein, ist diese doch schon begrifflich nicht geeignet, die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindern (RIS Justiz RS0037095 [T10]; RS0043049 [T9]). Ein Verfahrensmangel kann immer nur in einem „zu wenig“, niemals in einem „zu viel“ an Verfahrensergebnissen liegen (4 Ob…
…unterlaufener Verfahrensverstoß könnte überhaupt nur dann ein Verfahrensmangel sein, wenn er abstrakt geeignet wäre, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (RIS Justiz RS0043027; RS0043049). Diese Behauptung hätte die Rechtsmittelwerberin aufzustellen gehabt (RIS Justiz RS0043027 [T1, T10]). 2. Nach ständiger Rechtsprechung vermag auch eine unrichtige, jedoch vertretbare Rechtsauffassung keinen…
…hat das Berufungsgericht zwar ausgehend von seiner durch den Obersten Gerichtshof nicht geteilten Rechtsansicht, aber im Hinblick auf die fehlende Darlegung der Erheblichkeit des Mangels (RS0043049 [T4, T6]; RS0043027 [T10]) im Ergebnis zu Recht verneint. 4.1. Der Revision war daher Folge zu geben und das Ersturteil im Ergebnis wiederherzustellen. 4.2. Die…
… 496 Abs 1 Z 3 ZPO geltend gemacht wird, fehlt es auch an der erforderlichen Darlegung der Relevanz der behaupteten Verfahrensfehler (vgl RS0043049 [T11]; RS0116273 [T1]). [3] 3. Das Berufungsgericht stützte die Klageabweisung auf zwei selbständig tragfähige Begründungen. Einerseits ging es davon aus, dass der Kläger das…
…nach § 503 Z 2 ZPO, wenn er abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz herbeizuführen (vgl RIS Justiz RS0043027, RS0043049, RS0043366, RS0043144). 1.3. Solches ist hier nicht der Fall. Es steht nämlich unstrittig fest, dass das Problem der Wasserableitung erst nach Übergabe des Grundstücks…
…habe, legt er nicht dar, welche weiteren Berufungsausführungen er im Fall einer längeren Berufungsfrist erstattet hätte. Damit zeigt er schon die Relevanz des behaupteten Verfahrensfehlers (RS0043049) nicht auf. Auf weitere Fragen ist daher zu diesem Punkt nicht einzugehen. [5] Soweit der Revisionswerber auch erstinstanzliche Verfahrensfehler behauptet, die vom Berufungsgericht geprüft wurden…
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