7Ob60/16y—OGH Entscheidung
15. Juni 2016
…Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt (RIS Justiz RS0035638) und sich daraus ein rechtlich begründeter Anlass ergibt, das Obsiegen einer Partei herbeizuführen (RIS Justiz RS0035638 [T5]). Das rechtliche Interesse besteht, wenn die Entscheidung sich…