Zulässigkeit der Nebenintervention auf Seiten der Beklagten bei angekündigten Regressansprüchen aus Bauleitung und örtlicher Bauaufsicht—OLG Innsbruck Entscheidung
4R6/26b18. Februar 2026
…T1, T16]). Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt ( RS0035638 ). Dies ist nach der Rechtsprechung insbesondere dann der Fall, wenn einem Dritten in einem Folgeprozess Regressansprüche als Folge des Prozessverlusts der Partei im Hauptprozess drohen…