JudikaturOGH

RS0035638 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Es genügt, dass der Rechtsstreit die Rechtssphäre des Nebenintervenienten berührt.

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