11Os9/19m—OGH Entscheidung
02. April 2019
…der Umstand, dass die Tatrichter einem Teil der Angaben des Mitangeklagten Glauben schenkten, einem anderen hingegen nicht, stellt im Übrigen keinen Begründungsmangel dar (RIS Justiz RS0098372 [insbesondere T3, T7, T11]). Einzelheiten der Verantwortung des Beschwerdeführers wiederum bedurften schon deshalb keiner gesonderten Erörterung (Z 5 zweiter Fall), weil ihr die Tatrichter…