StPO
Gliederung
1. Teil Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens
1. Hauptstück Das Strafverfahren und seine Grundsätze
§ 12 Mündlichkeit und Öffentlichkeit
(1) Gerichtliche Verhandlungen im Haupt- und Rechtsmittelverfahren werden mündlich und öffentlich durchgeführt. Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich.
(2) Das Gericht hat bei der Urteilsfällung nur auf das Rücksicht zu nehmen, was in der Hauptverhandlung vorgekommen ist.
§ 12 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 12 Mündlichkeit und Öffentlichkeit
…§ 12. (1) Gerichtliche Verhandlungen im Haupt- und Rechtsmittelverfahren werden mündlich und öffentlich durchgeführt. Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich. (2) Das Gericht hat bei der Urteilsfällung nur…
§ 132 Scheingeschäft
… 26 StGB ) bedroht sind, andernfalls wesentlich erschwert wäre. Unter diesen Voraussetzungen ist es auch zulässig, zur Ausführung eines Scheingeschäfts durch Dritte beizutragen ( § 12 dritter Fall StGB ).…
Errichtung des Landesgerichtes Eisenstadt
§ 5
…§ 292, 359, 362 StPO.), richtet sich die Zuständigkeit für das erneuerte Verfahren nach § 3. (2) Die Übertragung einer Voruntersuchung (§ 12 StPO.) an ein Bezirksgericht, das im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt liegt, begründet die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes, es sei denn, daß das Landesgericht für Strafsachen Wien für…
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