(1) Wenn in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können Bescheide sowohl schriftlich als auch mündlich erlassen werden.
(2) Der Inhalt und die Verkündung eines mündlichen Bescheides ist, wenn die Verkündung bei einer mündlichen Verhandlung erfolgt, am Schluß der Verhandlungsschrift, in anderen Fällen in einer besonderen Niederschrift zu beurkunden.
(3) Eine schriftliche Ausfertigung des mündlich verkündeten Bescheides ist den bei der Verkündung nicht anwesenden und jenen Parteien zuzustellen, die spätestens drei Tage nach der Verkündung eine Ausfertigung verlangen; über dieses Recht ist die Partei bei Verkündung des mündlichen Bescheides zu belehren.
(4) Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden kann die Behörde jederzeit von Amts wegen berichtigen.
Rückverweise
FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 16b Umweltverträglichkeitsprüfung, Feststellung der UVP-Pflicht§ 16b
…in angemessener Weise zu berücksichtigen. Schriftlich erlassene Bescheide sind ihm zuzustellen. Hinsichtlich der Zustellung schriftlicher Ausfertigungen mündlich verkündeter Bescheide an den Naturschutzanwalt gilt § 62 Abs. 3 AVG sinngemäß. (4) Die Behörde hat Entscheidungen nach Abs. 2 unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens sechs Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen…
Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
§ 46b § 46b*)Einzelfallentscheidungen, Beteiligung im Verwaltungsverfahren
…in angemessener Weise zu berücksichtigen. Schriftlich erlassene Bescheide sind ihm zuzustellen. Hinsichtlich der Zustellung schriftlicher Ausfertigungen mündlich verkündeter Bescheide an den Naturschutzanwalt gilt § 62 Abs. 3 AVG sinngemäß. (3) Die Verfahrensrechte nach Abs. 2 zweiter bis siebter Satz kommen auch einer anerkannten Umweltorganisation (Abs. 4) in Bewilligungsverfahren nach §…
BauG. · Baugesetz
§ 26a § 26a*)Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschwerderecht
…sind bei der Entscheidung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Schriftlich erlassene Bescheide sind ihr zuzustellen. Hinsichtlich der Zustellung schriftlicher Ausfertigungen mündlich verkündeter Bescheide gilt § 62 Abs. 3 AVG sinngemäß. (3) Um eine Verfahrensbeteiligung im Sinne des Abs. 2 zu ermöglichen, hat die Baubehörde folgende Informationen mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet…
Gesetz über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt
§ 5 § 5*)Parteistellung, Beteiligung der Öffentlichkeit
…bei der Entscheidung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Schriftlich erlassene Bescheide sind ihnen zuzustellen. Hinsichtlich der Zustellung schriftlicher Ausfertigungen mündlich verkündeter Bescheide gilt § 62 Abs. 3 AVG sinngemäß. (3) Die Verfahrensrechte nach Abs. 2 kommen auch anerkannten Umweltorganisationen (§ 2 Abs. 6) und Umweltorganisationen aus einem ausländischen Staat…
Servituten-Ablösungsgesetz
§ 43b § 43bUmweltverträglichkeitsprüfung, Feststellung der UVP-Pflicht
…in angemessener Weise zu berücksichtigen. Schriftlich erlassene Bescheide sind ihm zuzustellen. Hinsichtlich der Zustellung schriftlicher Ausfertigungen mündlich verkündeter Bescheide an den Naturschutzanwalt gilt § 62 Abs. 3 AVG sinngemäß. (4) Die Behörde hat Entscheidungen nach Abs. 2 unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens sechs Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§…