JudikaturVfGH

B104/56 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 1956

Der Auflösungsbescheid gilt erst mit der Veröffentlichung in der amtlichen Zeitung gegenüber den Mitgliedern des Vereines als erlassen (§ 56 in Verbindung mit § 62 AVG 1950) .

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