(1) Diese Verordnung tritt mit 01. Februar 2025 in Kraft und tritt am 31.12.2025 außer Kraft.*)
*) Ab 01.02.2025 haben ab 08:00 Uhr die öffentlichen Apotheken der Gruppe 3 (pureté Apotheke“ in St. Stefan ob Stainz und „Apotheke Wies“ in Wies) gemäß § 2 Abs. 1 Notfallbereitschaft zu versehen.
(2) Mit Ablauf des 31.01.2025 tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 20. April 2018, GZ: BHDL-107680/2016 außer Kraft.
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