(1) Diese Verordnung tritt mit 01.01.2025 in Kraft und tritt am 31.12.2025 außer Kraft. *)
*) Ab 20. Jänner 2025 hat ab 08.00 Uhr die Stiefingtal Apotheke in Heiligenkreuz/Waasen gemäß 2 Abs. 1 Notfallsbereitschaftsdienst zu versehen.
(2) Mit Ablauf des 31.12.2024 treten die folgenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz außer Kraft:
– die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 25.10.2012, BHLB 12.0-4/2012 über die Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke Heiligenkreuz/Waasen.
– die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 28.07.2015, BHLB 12.0-10/2011 über die Festsetzung des Bereitschaftsdienstes (Mittagspause) der öffentlichen Apotheke Heiligenkreuz/Waasen.
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