JudikaturVwGH

Ra 2020/15/0014 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2020

Eine Drohverlustrückstellung kann nicht darauf gestützt werden, dass eine - bewusst gewählte - langfristig vereinbarte Fixverzinsung zu höheren Zinszahlungen führt als es bei einer variablen Verzinsung der Fall gewesen wäre.

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