Ra 2020/15/0014 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Drohverlustrückstellung kann nicht darauf gestützt werden, dass eine - bewusst gewählte - langfristig vereinbarte Fixverzinsung zu höheren Zinszahlungen führt als es bei einer variablen Verzinsung der Fall gewesen wäre.