Übersicht der Entscheidungen zu § 390 EO
I) Verfahrensgrundsätze, aktorische Kaution ?
II) Anwendung von MRK, EU-Recht, ausländischem Recht, Entscheidungen des EuGH
III) Vorbringen, Form- und Inhaltserfordernisse, Anspruchs- und Gefahrenbescheinigung,
amtswegiges Verfahren ? Verbesserung
IV) Sicherheitsleistung (Kaution):
A) Allgemein, Befristung des Erlagsauftrags ?
B) gestrichen
C) Eingriff in Interessen, Interessenabwägung
D) Zweck, Art (etwa Bankgarantie), Bemessung und Dauer. Freies Ermessen des Richters,
Kaution trotz Gegenforderung ?
E) Nachträgliche (erst im Verfahren) Auferlegung oder Erhöhung oder Herabsetzung der Sicherheit, auch durch Instanz
F) Pfandrecht an der erlegten Sicherheit
G) Ausfolgung der Sicherheit, Schicksal der Zinsen
V) Erlag der Sicherheit und Wirksamwerden der EV, Zustellung der EV vor dem Erlag der
Kaution. Wirksamkeit der EV, Vollzug
VI) Rechtsmittelverfahren
VII) Nachträgliche Änderung der Verhältnisse
§ 390 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 390 Sicherheitsleistung
…Sicherheitsleistung § 390. (1) Das Gericht kann bei nicht ausreichender Bescheinigung des von der antragstellenden Partei behaupteten Anspruches eine einstweilige Verfügung anordnen, wenn die dem Gegner hieraus drohenden…
§ 400 Ausfolgung der Sicherheitsleistung
…Ausfolgung der Sicherheitsleistung § 400. Eine zur Deckung der Kosten oder der Schadenersatzansprüche von der gefährdeten Partei erlegte Sicherheit (§§ 390 und 398) darf ihr erst nach Ablauf von vierzehn Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses ausgefolgt werden, durch welchen die einstweilige Verfügung aufgehoben wird…
§ 493 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zum 2. Gewaltschutzgesetz
…Gewaltschutzgesetz § 493. §§ 382b, 382e, 382g Abs. 2 und 3, § 387 Abs. 3 und 4, § 390 Abs. 4 und § 393 Abs. 2 in der Fassung des 2. Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009, treten mit…
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