JudikaturOGH

RS0005648 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 1979

Wurde die vom Rekursgericht erhöhte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erlegt, so bedarf es keiner ausdrücklichen Aufhebung auch der vorzeitig gesetzten Vollzugsakte zur Herstellung der Verfahrenslage nach § 390 Abs 3 EO.

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