JudikaturOGH

RS0103747 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 1996

Im Sicherungsverfahren darf eine aktorische Kaution der antragstellenden Partei nicht auferlegt werden; die jederzeit auch auf Antrag aufzuerlegende Sicherheit erfüllt gemäß § 390 EO (auch) diese Funktion.

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