Übersicht der Entscheidungen zu § 936 ABGB
I Allgemeines und Einzelfälle
II Abgrenzung des Vorvertrages vom Hauptvertrag
III Option
IV Dauerschuldverhältnis (auch Musikautomatenverträge)
V Arbeitsrechtliches
VI Frist
VII Clausula rebus sic stantibus:
§ 936 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 936 Von der Verabredung eines künftigen Vertrages.
…Von der Verabredung eines künftigen Vertrages. § 936. Die Verabredung, künftig erst einen Vertrag schließen zu wollen, ist nur dann verbindlich, wenn sowohl die Zeit der Abschließung, als die wesentlichen Stücke des Vertrages…
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