JudikaturOGH

RS0018065 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 1984

Wenn eine übereinstimmende Parteienabsicht zum Abschluß eines Vorvertrages gemäß § 936 ABGB festgestellt ist, erübrigen sich die rechtlichen Überlegungen darüber, wie dieser Vertrag normativ auszulegen wäre.

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