JudikaturOGH

RS0019181 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 1981

Für die Annahme eines Vorvertrages im Sinne des § 936 ABGB ist kein Raum, wenn der Vertrag die wesentlichen Stücke eines Kaufvertrages bereits enthält und auch ein Formvorbehalt im Sinne des § 884 ABGB den Vertragsbestimmungen nicht entnommen werden kann.

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