JudikaturOGH

RS0018775 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 1994

Das dem ausgeschiedenen Dienstnehmer vorbehaltene Recht, durch einfache schriftliche Erklärung den Wiedereintritt in die Dienste seines früheren Dienstgebers anzumelden, ist eine Option. Die Befristungsbestimmung des § 936 ABGB findet auf Optionen keine analoge Anwendung, wohl aber die clausula rebus sic stantibus; die konkrete Lage des Dienstgebers muß eine Wiedereinstellung des früheren Dienstnehmers zumutbar erscheinen lassen.

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