Die Frist des § 936 ABGB ist eine Präklusivfrist.
Rückverweise
…dem bedungenen Zeitpunkt gedrungen werden, widrigenfalls das Recht erloschen ist (RIS Justiz RS0018780); die Frist des § 936 ABGB ist eine Präklusivfrist (RIS Justiz RS0018817). Die Jahresfrist beginnt mit dem für den Abschluss des Hauptvertrags in Aussicht genommenen Zeitpunkt zu laufen (RIS Justiz RS0018812). Der Kläger erhob sein Begehren auf…