Informationen zu § 834 ABGB
Entscheidungen zu den Begriffen "ordentliche Verwaltung" und "wichtige Veränderung" siehe bei § 833 ABGB.
Entscheidungen zur Rechtslage bei wichtigen Veränderungen siehe bei § 835 ABGB.
§ 14 OSchG · OSchG · Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999
§ 14 Liegenschaften mit Stockwerkseigentum
…der Liegenschaft zutrifft. Dabei sind solche bauliche Maßnahmen jedenfalls als Maßnahmen anzusehen, die der Erhaltung oder besseren Benützung der Liegenschaft im Sinn des § 834 ABGB dienen. (2) Ob eine bauliche Maßnahme im öffentlichen Interesse der Erhaltung des Ortsbildes gelegen ist, hat die Baubehörde ohne Rücksicht darauf, ob die bauliche Maßnahme…
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