JudikaturOGH

RS0015683 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 1967

Bei einem Zuwiderhandeln gegen einen baubehördlichen Auftrag handelt es sich um eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB ( Abbruchsauftrag hinsichtlich eines ohne Bewilligung errichteten Schuppens ).

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