JudikaturOGH

RS0013195 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2008

Durch das Aufstellen einer fest verankerten Patientenwartebank auf dem gemeinschaftlichen Gang maßt sich der ( Mit- ) Wohnungseigentümer ein ihm nicht zustehendes ( Allein- ) Gebrauchsrecht an. Das Aufstellen der Bank ist eine wichtige Veränderung im Sinn des § 834 ABGB.

Rückverweise