Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB.
Rückverweise
…vor der Entscheidung erster Instanz ist daher zu beachten (RS0005764). Das gilt insbesondere auch in Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB (RS0005771). [7] 1.2. Der Grund für die Unanwendbarkeit des § 234 ZPO, der gegen die Vereitelung des Verfahrenserfolgs durch eine Verfügung über den Verfahrensgegenstand…
…der Rspr). Auch im Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB wird eine Analogie zu § 234 ZPO verneint (RIS Justiz RS0005771 = 5 Ob 515/92). Zum Zeitpunkt des Übergangs der Parteistellung wurde bereits ausgesprochen, dass im Verfahren nach den §§ 834 …
…zu beachten (RIS-Justiz RS0005764). Dies gilt insbesondere auch in einem – hier zu beurteilenden – Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB (RS0005771). [7] 1.2. Der Grund für die Unanwendbarkeit des § 234 ZPO, der gegen die Vereitelung des Verfahrenserfolgs durch eine Verfügung über den Verfahrensgegenstand…
…der Entscheidung erster Instanz ist daher zu beachten (RIS Justiz RS0005764). Das gilt auch in Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB (RS0005771). [18] 1.2. Der Grund für die Unanwendbarkeit des § 234 ZPO, der gegen die Vereitelung des Verfahrenserfolgs durch eine Verfügung über den Verfahrensgegenstand…