JudikaturOGH

RS0013687 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 1979

Bei bestehendem Miteigentum an einer Liegenschaft stellt sich die Aufteilung der Räume zur Benützung oder deren Abänderung als wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB dar.

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