JudikaturOGH

RS0083122 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2019

§ 13 Abs 2 WEG 1975 berechtigt den einzelnen Wohnungseigentümer nicht, die Außenmauer der in seinem Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zu durchbrechen, um ein Garageneinfahrtstor anzubringen; wichtige Veränderung gemäß § 834 ABGB.

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