RS0083122 – OGH Rechtssatz
§ 13 Abs 2 WEG 1975 berechtigt den einzelnen Wohnungseigentümer nicht, die Außenmauer der in seinem Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zu durchbrechen, um ein Garageneinfahrtstor anzubringen; wichtige Veränderung gemäß § 834 ABGB.