Informationen zu § 179 ABGB
Annahme an Kindesstatt, Zulässigkeit
Verweisungen:
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 179 Obsorge bei Auflösung der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft
…Obsorge bei Auflösung der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft § 179. (1) Wird die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft der Eltern aufgelöst, so bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht. Sie können jedoch vor Gericht eine Vereinbarung…
§ 180 Änderung der Obsorge
…vorläufigen elterlichen Verantwortung) zu treffen, wenn 1. nach Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft der Eltern binnen angemessener Frist eine Vereinbarung nach § 179 nicht zustande kommt oder 2. ein Elternteil die Übertragung der alleinigen Obsorge an ihn oder seine Beteiligung an der Obsorge beantragt. Die Phase der vorläufigen…
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