Übersicht der Entscheidungen zu § 349 EO
A Liegenschaft oder Liegenschaftsteil
B Durchführung der Räumung, Verwahrung von Fahrnissen
C Beendigung der Exekution, Aufschiebung
D Rechte dritter Personen (insbesonders Untermieter)
E Sonstiges
EO · Exekutionsordnung
§ 349 Überlassung oder Räumung von unbeweglichen Sachen, Gegenständen des Bergwerkseigentums und Schiffen
…Überlassung oder Räumung von unbeweglichen Sachen, Gegenständen des Bergwerkseigentums und Schiffen § 349. (1) Ist eine Liegenschaft oder ein Teil derselben, ein Gegenstand des Bergwerkseigentums oder ein Schiff zu überlassen oder zu räumen, so hat das Vollstreckungsorgan die…
§ 5c Örtliche Zuständigkeit bei einer Exekution zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
…Zuständigkeit bei einer Exekution zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen § 5c. (1) Zur Bewilligung und zum Vollzug einer Exekution nach § 349 ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich der zu übergebende Gegenstand befindet. Bei einer Exekution nach §§ 350 und 352 richtet sich…
§ 207 Übergang der Gefahr, der Nutzungen und Lasten und Übergabe der Liegenschaft
…und die bücherliche Eintragung seines Eigentumsrechtes hat erst nach Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen zu erfolgen. Die Übergabe der Liegenschaft ist nach den Bestimmungen des § 349 zu vollziehen. Die Kosten einer zwangsweisen Räumung sind durch Beschluss des Exekutionsgerichtes festzusetzen; dem Verpflichteten ist die Zahlung an den Ersteher aufzutragen.…
§ 350 Einräumung oder Aufhebung bücherlicher Rechte
…des Rechtes die Übergabe der Liegenschaft an den betreibenden Gläubiger oder dessen Einführung in den Besitz des Rechtes stattfinden, so ist zugleich gemäß § 349 vorzugehen. (Anm.: Abs. 7 aufgehoben durch Art. 1 Z 304, BGBl. I Nr. 86/2021)…
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