JudikaturOGH

RS0004483 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Oktober 2008

Es ist begrifflich ohne weiteres möglich, zunächst die Exekution auf Übergabe der Liegenschaft gemäß § 349 EO und, falls die Verpflichtung zur Räumung der Liegenschaft von den darauf befindlichen Objekten des Verpflichteten nicht erfüllt wird, nach Ablauf der hiefür vorgesehenen längeren Leistungsfrist zur Erwirkung der Räumung der Liegenschaft von den dem Verpflichteten gehörigen Objekten die Exekution gemäß § 353 EO zu führen.

Rückverweise