Die Unzulässigkeit der gem § 156 Abs 2 iVm § 349 EO auf Räumung in Ansehung eines vermieteten Teiles der Liegenschaft - nicht aber auch die Übergabe der Liegenschaft - gerichteten Exekution kann vom Dritten (Mieter, Miteigentümer, der mit den übrigen Miteigentümern einen Bestandvertrag hinsichtlich der Gesamtliegenschaft oder Teile hievon abgeschlossen hat) geltend gemacht werden.
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