Versicherungsmakler haftet für fehlerhafte Beratung bei Pensionsversicherungsverträgen und Kreditaufnahme—OGH Entscheidung
7Ob162/24k22. April 2025
…derer die Revision (nachträglich) zugelassenen wurde, heranzuziehen, weil die Beantwortung der außerordentlichen Revision den Klägern nicht freigestellt wurde, sodass in diesem Umfang keine Honorierung gebührt (RS0043690 [T6]). Da sich die Zweitbeklagte nicht am Revisionsverfahren beteiligt, gebührt der Streitgenossenzuschlag nur in Höhe von 10 % (RS0036223 [T1]).…