3Ob121/23z—OGH Entscheidung
06. September 2023
…geltend gemachten Verzugszinsen gebühren ab Klagszustellung, weil ein Anspruch auf Schadenersatz erst mit der zahlenmäßig bestimmten Geltendmachung durch (empfangsbedürftige) Mahnung, Klage oder Klagserweiterung fällig wird (RS0023392 [T6]; RS0024386). 4. Ergebnis: [32] Zusammenfassend folgt, dass die vom Berufungsgericht erkannten sekundären Feststellungsmängel zur Kaufkausalität, zur Zurechnung von Täuschungshandlungen von Organen oder Repräsentanten…