RS0053169 – OGH Rechtssatz
Ein Delegierungsantrag ist nur dann zweckmäßig, wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann.
…bedeutsamer ist als die Einhaltung der örtlichen Zuständigkeitsordnung (RS0046333 [T3]). Zweckmäßigkeitsgründe sind vor allem der Wohnort (Sitz) der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen (RS0046540; RS0053169 [T12]). [8] Sämtliche bisher beantragten Beweispersonen haben ihre ladungsfähige Adresse im Sprengel des Bezirksgerichts Bregenz bzw in dessen unmittelbaren Nahebereich. Von der Beklagten wurde bislang…
…dann zweckmäßig, wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RS0053169). [7] 2. Ein Delegierungsantrag nach § 31 JN kann jedoch weder auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern und anderen…
…ist nur dann zweckmäßig, wenn die Rechtssache bei einem anderen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RS0046333; RS0053169). Für die Zweckmäßigkeit der Delegierung ist deshalb vor allem der Wohnsitz der Parteien und der namhaft gemachten Zeugen maßgeblich (RS0046540). Ein Delegierungsantrag kann aber auch…
…sich auf die Frage der Zweckmäßigkeit aus den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung, Kostenverringerung und Erleichterung des Gerichtszugangs für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit zu beschränken ( RS0046333 ; RS0053169 ). Ein Delegierungsantrag dient hingegen nicht dazu, bisher erfolglose Ablehnungsanträge einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen ( RS0046333 ) und kann auch sonst nicht auf Gründe gestützt werden, die…
…dann zweckmäßig, wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann ( RS0053169 ). [5] 2. Ein Delegierungsantrag nach § 31 JN kann jedoch nicht auf Gründe gestützt werden, die für eine Ablehnung von Richtern und anderen Gerichtsorganen…
…ist nur dann zweckmäßig, wenn die Rechtssache von einem anderen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann ( RS0046333 ; RS0053169 ). Für die Zweckmäßigkeit der Delegierung ist deshalb vor allem der Wohnsitz der Parteien und der namhaft gemachten Zeugen maßgeblich ( RS0046528 ; RS0046540 ). Wenn beide Teile eine…
…Zuständigkeit an ein anderes Gericht eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung, eine Kostenverringerung oder eine Erleichterung des Gerichtszugangs für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit zu bewirken verspricht (RS0046333; RS0053169). Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung, dass die Delegierung gegen den Willen der anderen Partei nur dann auszusprechen ist, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig…
…den zukünftigen Verfahrensverlauf einzuschätzen. Zweckmäßigkeitsgründe sind etwa der Wohnort (Sitz) der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen sowie die Befundaufnahme des Sachverständigen vor Ort ( RS0046540 ; RS0053169 [T12]). [5] Die von der (durch Linzer Rechtsanwälte vertretenen) Beklagten beantragte Delegierung ist nach dem bisherigen Beweisanbot vor diesem Hintergrund zweckmäßig, weil sie beiden Parteien…
…daher zweckmäßig, wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RS0053169). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Beweisverfahren oder doch ein maßgeblicher Teil davon vor dem Gericht, an das delegiert werden soll, durchgeführt werden…
…einzuschätzen. Zweckmäßigkeitsgründe sind etwa der Wohnort (Sitz) der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen sowie die Befundaufnahme des Sachverständigen vor Ort (RS0046540 [zur Befundaufnahme T37]; RS0053169 [T12]). [7] 2. Nach dem bisherigen (konkreten und in Kenntnis des Delegierungsantrags erstatteten) Beweisanbot ist die Zweckmäßigkeit der Delegierung im vorliegenden Fall eindeutig zu…
…Gericht zu einer wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (RIS Justiz RS0053169; RS0046333). Eine Delegierung darf nur den Ausnahmefall darstellen und soll nicht zu einer Durchbrechung der an sich maßgeblichen gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen. Gegen den Willen der…
…wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RIS-Justiz RS0053169). Zweckmäßigkeitsgründe sind insbesondere der Wohnort der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen (RIS-Justiz RS0046540). Weiters kann für eine Delegierung die Möglichkeit sprechen, mehrere gleich…
…wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (vgl RIS-Justiz RS0046333 [T1]; RS0053169). Die Delegierung ist Ausnahmefall und darf nicht durch großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen (RIS-Justiz RS0046589 [T1 und T2]). 2…
…wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RIS Justiz RS0053169). Zweckmäßigkeitsgründe sind insbesondere der Wohnort der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen (RIS Justiz RS0046540). Weiters kann für eine Delegierung die Möglichkeit sprechen, mehrere gleich…
…andere Gericht zu einer wesentlichen Verkürzung des Prozesses, einer Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit und einer wesentlichen Verbilligung der Rechtssache beitragen kann (RIS-Justiz RS0053169). Im vorliegenden Fall kann die Zweckmäßigkeitsfrage nicht eindeutig zugunsten der die Delegierung beantragenden beklagten Partei entschieden werden. Zwar haben die Streitteile und deren Vertreter ihren…
…der Delegation, dass damit eine wesentliche Verkürzung und/oder Verbilligung des Verfahrens sowie eine Erleichterung des Gerichtszugangs oder der Amtstätigkeit bewirkt wird (vgl RIS-Justiz RS0053169 ua). Gemäß § 145 AußStrG hat der Gerichtskommissär zur Errichtung der Todfallsaufnahme alle Umstände zu erheben, die für die Verlassenschaftsabhandlung erforderlich sind. Der Wert des…
…wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (vgl RIS-Justiz RS0046333 [T1]; RS0053169). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, weil von den Wohnorten der Parteien (5400 Hallein und 5020 Salzburg) sowie von den für die Zeugen bekannt…
…einer wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (vgl RIS Justiz RS0046333; RS0053169 ua). Dabei ist zu beachten, dass die Delegierung der Ausnahmefall ist und nicht durch zu großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen…
…Einhaltung der örtlichen Zuständigkeitsordnung (RIS Justiz RS0046333 [T3]). Zweckmäßigkeitsgründe sind vor allem der Wohnort (Sitz) der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen (RIS Justiz RS0046540; RS0053169 [T12]). Im konkreten Fall überwiegen die Gründe für eine Delegierung. Für das Landesgericht Feldkirch spricht allein der Ort der angeblichen Rechtsverletzungen. Lokalaugenscheine wurden aber nicht…
…Justiz RS0046333 [T3]). Zweckmäßigkeitsgründe in diesem Sinn bilden der Wohnort der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen oder die Lage des Augenscheinsgegenstands (RIS Justiz RS0046540; RS0053169 [T12]). 2.1. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung ist eine Delegation aus Zweckmäßigkeitsgründen dann, wenn die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts durch Parteienvereinbarung begründet wurde, grundsätzlich…
…der zu vernehmenden Zeugen. Zielsetzung der Delegierung ist eine wesentliche Verkürzung bzw Verbilligung des Verfahrens sowie eine Erleichterung des Gerichtszugangs oder der Amtstätigkeit (RIS Justiz RS0053169 ua). Besteht zwischen den Parteien Einvernehmen über die Delegierung, so ist bei der zu treffenden Ermessensentscheidung auch kein allzu strenger Maßstab anzulegen (RIS Justiz RS0046233…
…wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (vgl RIS Justiz RS0046333 [T1]; RS0053169). Die Delegierung ist Ausnahmefall und darf nicht durch großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen (RIS Justiz RS0046589 [T1 und T2]). Der…
…Gericht zu einer wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (RIS Justiz RS0053169; RS0046333). Dabei ist zu beachten, dass die Delegierung der Ausnahmefall ist und nicht durch eine allzu großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung…
…Einhaltung der örtlichen Zuständigkeitsordnung (RIS Justiz RS0046333 [T3]). Zweckmäßigkeitsgründe sind vor allem der Wohnort (Sitz) der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen (RIS Justiz RS0046540; RS0053169 [T12]). Im konkreten Fall überwiegen die Gründe für eine Delegierung. Kern des Rechtsstreits ist die konkrete Beratung der Kläger. Dazu sind sie und der ebenfalls…
…im Allgemeinen dann zweckmäßig, wenn sie zur Verkürzung des Verfahrens, zur Erleichterung der Amtstätigkeit oder zur wesentlichen Verbilligung des Verfahrens beitragen kann (RIS-Justiz RS0046333; RS0053169). Nach ständiger Rechtsprechung soll die Delegierung aber einen Ausnahmefall von der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung darstellen. Spricht die Zweckmäßigkeit nicht eindeutig für die Durchführung des Verfahrens vor…
…Geringsten erkennen lassen, inwiefern die begehrte Delegierung ihren Zweck, im Interesse aller Parteien eine wesentliche Verkürzung und/oder Verbilligung des Verfahrens herbeizuführen (vgl RIS-Justiz RS0053169), erfüllen könnte. Es reicht nicht, dass die Delegierung Interessen des Klägers dienen würde, weil dann umgekehrt die Beklagtenseite zu einem weit entfernten Prozessort zureisen müsste…
…wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (vgl RIS Justiz RS0046333 [T1]; RS0053169). Die Delegierung ist Ausnahmefall und darf nicht durch großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen (RIS Justiz RS0046589 [T1 und T2]). 2…
…sein werden oder ob ihre Ladung teilweise mangels relevanten Beweisthemas unterbleiben kann, ist im Verfahren über den Delegierungsantrag zwar noch nicht zu prüfen (RIS-Justiz RS0053169 [T26]). Aufgrund der begründeten Einwendungen des Beklagten gegen den Delegierungsantrag ist aber die Notwendigkeit der Einvernahme der vom Kläger beantragten Zeugen zumindest zweifelhaft, sodass die…
…Justiz RS0046333 [T3]). Zweckmäßigkeitsgründe in diesem Sinn bilden der Wohnort der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen oder die Lage des Augenscheinsgegenstands (RIS Justiz RS0046540; RS0053169 [T12]). 2. Die Rechtssache weist mit Ausnahme des Wohnsitzes des Beklagten keinen Bezug zu Wien auf: Seine Vernehmung als Partei hat der Beklagte nicht…
…Justiz RS0046333 [T3]). Zweckmäßigkeitsgründe in diesem Sinn bilden der Wohnort der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen oder die Lage des Augenscheinsgegenstands (RIS Justiz RS0046540; RS0053169 [T12]). 2. Die Rechtssache weist mit Ausnahme des Sitzes der Beklagten keinen Bezug zu Wien auf: Auf Parteienvernehmung der Beklagten wurde verzichtet, der Kläger und…
…wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RIS Justiz RS0053169). Im Allgemeinen sprechen zwar Gründe der Zweckmäßigkeit dafür, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei dem Gericht durchzuführen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignete; diesem Umstand…
…Einhaltung der örtlichen Zuständigkeitsordnung (RIS Justiz RS0046333 [T3]). Zweckmäßigkeitsgründe sind vor allem der Wohnort (Sitz) der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen (RIS Justiz RS0046540; RS0053169 [T12]). Besteht zwischen den Parteien Einvernehmen über die Delegierung, ist bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit kein strenger Maßstab anzulegen (RIS-Justiz RS0046441 [T9]). Auf dieser…
…wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RIS-Justiz RS0053169). Zweckmäßigkeitsgründe, die zu einer Delegierung führen können, sind neben dem Wohnort der Parteien und der zu vernehmenden Zeugen (RIS-Justiz RS0046540) die Lage eines Augenscheinsgegenstands…
…wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (vgl RIS Justiz RS0046333 [T1]; RS0053169). Die Delegierung ist aber ein Ausnahmefall und darf nicht durch großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen (RIS Justiz RS0046589 [T1; T2…
…wesentlichen Verkürzung des Prozesses, zur Erleichterung des Gerichtszugangs und der Amtstätigkeit oder zu einer wesentlichen Verbilligung des Rechtsstreits beitragen kann (vgl RIS-Justiz RS0046333 [T1]; RS0053169). Die Delegierung ist Ausnahmefall und darf nicht durch großzügige Handhabung zu einer faktischen Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung führen (RIS-Justiz RS0046589 [T1 und T2]). …
…wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann (RIS-Justiz RS0053169). Das ist etwa dann der Fall, wenn durch Verbindung von Prozessen eine mehrfache Beweisaufnahme zu denselben Beweisthemen vermieden werden kann (8 Nc 6/04f; 2…
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