Spruch Der Revisionsrekurs und der Rekurs werden zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.197,80 EUR bestimmten Kosten der Rechtsmittelbeantwortung (darin 366,30 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Parteien und mit ihnen verbundene Unternehmen stehen im Wettbewerb auf dem Markt der Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, die sich Themen der Mode widmen. Sie streiten über die Nutzung des Begriffs „Fashion“ zur Bezeichnung solcher Programme. Beide Unternehmensgruppen verfügen insofer…
Rechtliche Beurteilung Beide Rechtsmittel sind entgegen den – den Obersten Gerichtshof nicht bindenen – Aussprüchen des Rekurs und Berufungsgerichts unzulässig. 1. Zum Revisionsrekurs: 1.1. Eine Beschlussausfertigung liegt nur dann vor, wenn das Schriftstück die Unterschrift des Richters oder unter dessen Unterfertigungs…