RS0107233 – AUSL BSG Rechtssatz
RS0107233 – AUSL BSG Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Frage der Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte, wenn der Versicherte seinen PKW verlässt, auf der anderen Straßenseite einen Verkaufskiosk kurz aufsucht und auf dem Rückweg zum Wagen beim Überqueren der Straße verunglückt (Fortführung von BSGE 20, 219 = SozR Nr 49 zu § 543 aF RVO).
Veröff: NZS 1997,84