JudikaturJustizRS0115252

RS0115252 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2000

Bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, kommt eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 581 II RVO in der Regel nicht in Betracht.

Veröff: NZS 2001,325

Entscheidung
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