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RS0115252 – AUSL BSG Rechtssatz
Bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, kommt eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 581 II RVO in der Regel nicht in Betracht.
Veröff: NZS 2001,325
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