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RS0109726 – AUSL BSG Rechtssatz
Zum Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer von einem anderen Unternehmen für seine Mitarbeiter durchgeführten "Motivationsreise", um den Ausbau von Geschäftsbeziehungen zu diesem Unternehmen zu fördern.
Veröff: NZS 1998,90
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