(1) Verwaltungsübertretungen sind mit Ausnahme des Falles des § 56 von Amts wegen zu verfolgen.
(2) Die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände sind in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die belastenden.
(3) Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind nicht verpflichtet, der Behörde die Begehung einer Verwaltungsübertretung anzuzeigen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat gering sind.
Rückverweise
LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 13 Kompetenzzentrum LSDB
…der jeweiligen Einstufungskriterien gering ist, oder 2. das Verschulden des Arbeitgebers oder des zur Vertretung nach außen Berufenen (§ 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991) oder des verantwortlichen Beauftragten (§ 9 Abs. 2 oder 3 VStG) leichte Fahrlässigkeit nicht übersteigt, hat es…
DMG 2021 · Düngemittelgesetz 2021
§ 12 Befugnisse und Pflichten der Aufsichtsorgane
…der Europäischen Union nicht oder nicht innerhalb festgesetzter Frist nachgekommen wurde. (8) Sieht die Behörde von der Erstattung einer Anzeige aus den in § 25 Abs. 3 VStG genannten Gründen ab, ist der Beanstandete in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam zu machen. Der Beanstandete hat die Kosten, die anlässlich der…