BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzVIERTER TEIL Vollzug der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden MaßnahmenDritter Abschnitt Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum§ 167a

§ 167aVollzug durch Aufnahme in öffentliche Krankenanstalten für Psychiatrie

In Kraft seit 01. März 2023
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